Nutzungsbedingungen
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Urheberrecht
Jeder Nutzer einer Fotografie des Tourismusbüros muss die ausdrückliche Genehmigung dazu einholen und die Auflagen des Gesetzes vom 11. März 1957 beachten. Eine Genehmigung gilt nur als dem Antragsteller erteilt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzungsgenehmigung durch das Tourismusbüro gilt für eine Gratisverwendung im Zusammenhang mit einer Information über Anglet oder einer Tourismusförderung. Jegliche Nutzung für Werbezwecke oder für gewerbliche Zwecke ist untersagt.
Alle anderen Nutzungen als oben angegeben werden urheberrechtlich verfolgt.
Laut Gesetz vom 11. März 1957 muss jede Bildwiedergabe den Urheber angeben. Deshalb muss die Bildwiedergabe mit folgendem Hinweis versehen werden:
Office de Tourisme d’Anglet / Name des Fotografen.
Dieser Hinweis muss voll ausgeschrieben neben der Bildwiedergabe oder in einer allgemeinen Übersicht erscheinen, durch die der Urheber eines Bildes genau identifiziert werden kann.
Belegexemplar
Der Nutzer eines Bildes verpflichtet sich, gratis ein Belegexemplar an folgende Adresse zu schicken:
Office de Tourisme d’Anglet – Service Promotion – 1 avenue de la Chambre d’Amour –64600 Anglet – France
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